20. August 1942
Krankheitsbescheinigung.
(§1267 Ziffer 4 der Reichsversicherungsordnung.)
D Aleksy Kocetkov, geboren am 18.2.12 zu … Kreis … Provinz … Mitglied der unterzeichneten Kasse war vom 7. Aug. 1942 bis 20. Aug. 1942 krank und arbeitsunfähig.
Der Erkrankte war vor Beginn der Krankheit der Invalidenversicherungspflicht unterworfen und hat berufsmäßig und nicht lediglich vorübergehend Lohnarbeit verrichtet.
Berlin, den 20. Aug. 1942
Der Leiter
i[m] A[uftrag]
Bitte Rückseite beachten!
Die vorliegende Bescheinigung Ist bei Wiederaufnahme der Beschäftigung im Lohn- oder Personalbüro zur Beifügung in die Invalidenkarte abzugeben.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei Umtausch der Quittungskarte nicht als Ersatz-zeit zur Erhaltung der Anwartschaft berücksichtigt werden.