31. März 1942
Invalidenversicherung. Quittungskarte A für Pflichtversicherung und Weiterversicherung.
Landesversicherungsanstalt: Berlin (in deren Bezirk der Versicherte bei Ausstellung der Karte Nr. 1 beschäftigt ist; jede folgende Karte ist mit demselben Namen zu versehen.)
Ausgabestelle:
in … Kreis (Amt) …
Ausstellungstag: … 31.3.42.
Umtausch: Binnen spätestens 2 Jahren nach dem Tage der Ausstellung.
Die letzte Marke der Vor[name]karte ist entwertet am: 15.3.42
Dienstsiegel der Ausgabestelle
Quittungskarte Nr. 2 für
350214 Kocetkov Aleksy } ledig verheiratet verwitwet geschieden } Nichtzutreffendes zu streichen
(Vor- und Zuname, bei Frauen auch Geburtsname; bei mehreren Vornamen Rufname zu unterstreichen.)
j. Zr. der Ausstellung dieser Karte {
Wohnort (Wohnung): Lagerarbeiter
Beschäftigungsart: Adlershof Silberbergstr. 9
geboren am: 18.12.12 in Moskau Kreis (Amt) Russland
} Genau festzustellen
Zur Erhaltung der Anwartschaft auf Leistungen der Invalidenversicherung müssen für jedes Kalenderjahr mindestens 26 Wochenbeiträge entrichtet werden, sonst erlischt die Anwartschaft.
Bei freiwilliger Weiterversicherung sind Beiträge der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Klasse, mindestens aber in der Klasse II, zu entrichten. Eine vor dem 1. Januar 1937 bereits begonnene Weiterversicherung kann nach dem 3. Januar 1938 in der Klasse I fortgesetzt werden, solange das Einkommen 6 Reichsmark wöchentlich nicht übersteigt.
Jede Marke ist mit dem Sonntag am Ende der Woche, für die sie gelten soll, zu entwerten (z. B. 16. 1. 38). Bei Nichtentwertung Ordnungsstrafe bis zu 1000 Reichsmark.
Die Karte darf nur die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und keine besonderen Merkmale tragen; vor allem darf aus ihr nichts über Führung oder Leistungen des Inhabers zu entnehmen sein. Niemand, außer den zuständigen Stellen, darf eine Quittungskarte wider den Willen des Inhabers zurückbehalten (vgl. hierzu §§ 1424, 1425 der Reichsversicherungsordnung).
Wer Quittungskarten mit unzulässigen Eintragungen oder mit besonderen Merkmalen versieht, verfälscht, fälschlich ausfüllt oder wissentlich eine solche Karte gebraucht, wird bestraft (§ 1495 der Reichsversicherungsordnung).
Raum für Eintragungen der Behörden (über Beitragsberichtigungen usw.)
22.3.42 19.4.42 26.4.42 3.5.42 10.5.42 17.5.42 24.5.42 31.5.42 14.6.42 21.6.42 28.6.42
13 Entwertungstag nicht vergessen!
14 Beachtet Rückseite! Anwartschastsverlust!
15 Entwertungstag nicht vergessen!
16 Beachtet Rückseite! Anwartschastsverlust!
17 Entwertungstag nicht vergessen!
18 Beachtet Rückseite! Anwartschastsverlust!
…
Nachgewiesene Ersatzzeiten
von | bis einschl. | von | bis einschl.
Wehrpflicht . .
Reichsarbeitsdienst
Krankheit . . .
Lehrgang . . .
Unterstützung als Arbeitsloser
Aufrechnung:
Im Jahre
Anzahl der Beitragswochen in Klasse
I II III IV V VI VII VIII IX X
(On und Datum)
Dienstsiegel der Ausrechnungsstelle
(Ausrechnungsstelle)
(Unterschrift)